Allgemein suggeriert eine Meinung das Fürwahrhalten eines Sachverhalts, ohne dass dieser begründet
oder bewiesen ist. Wer meint, der glaubt, denn die Meinung befindet sich immer im Niemandsland zwischen Wissen und Nichtwissen.
Meinungen werden heute gesammelt wie früher
Rabattmarken. Fatal wird die Situation, wenn Glauben und Meinung ihre angestammten Gebiete wie Religion und Politik verlassen und beginnen, naturwissenschaftliche
Bereiche zu dominieren. Schlimmer ist es, wenn gesammelte Meinungen für Gesetze missbraucht werden und die darauf folgenden Durchführungs- und Vollzugs-Verordnungen
den demokratischen Regeln des Grundgesetzes entzogen werden. Trifft dies zu, spricht man von Meinungs-Demokratur! Manchmal geschieht es jedoch, dass sich
Meinungs-Strukturen von selbst auflösen. So geschehen
im Deutschen Bundestag.
Das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau), will bekanntlich die kürzlich
in Kraft gesetzte Dritte Wärmeschutzverordnung durch eine künftige Energieeinsparverordnung (EnEV 2000)
ersetzen. Die zugehörigen Massnahmen sind zwar seit Jahrzehnten umstritten, weil nicht bewiesen, doch das
BMBau hält unerschütterlich an seiner Meinung
fest.
Der Petitionsausschuss des Bundestags liess sich aber von beweisbaren Fakten überzeugen, dass die auf Meinungen beruhenden und vom Bundesbauministerium initiierten Gesetze und Verordnungen
hinsichtlich ihrer Effizienz hinterfragt werden sollten. Nebst den Beweisen in der Petitionschrift mit der Nummer
5-13-25-751-027886 wurde vom Petitionsausschuss folgende Vorbemerkung der Petenten geschluckt: "Wider den
Energie-Faschismus im BMBau. Unter dem Begriff Energiefaschismus verstehen wir das diktatorische, undemokratische
und rechtsmissachtende Verhalten des BMBau, welches durch das Negieren wissenschaftlicher Fakten und herkömmlicher
Bauregeln die Gesundheit und das Vermögen des Bürgers gefährdet."
Es sind gutmeinende Exponenten einer Energie-Sekte im Bauministerium,
die mit Hilfe von Chemiemultis, der Dämmstoffindustrie und der Klima- und Lüftungsbranche die Gesundheit
und das Vermögen der Menschen in grobfahrlässiger Weise aufs Spiel setzen. Seit Jahren wird von besonnenen
Baufachleuten vor der gesetzesursächlichen und k-Wert-dominanten Entwicklung - wie sie bereits heute Standard
ist - eindrücklich gewarnt. Doch im BMBau werden diese Warnungen nicht zur Kenntnis genommen. In der Beschlussempfehlung
vom 11. März 1997 wurde die Petition dem BMBau überwiesen, um sie auf die Anliegen der Petenten aufmerksam
zu machen.
Was stimmt denn nicht? Gegenwärtig steht in Baufachkreisen die Analyse des Heizenergieverbrauchs von Mehrfamilienhäusern
auf der Basis einer Erhebung des Hamburger Instituts für Stadt-, Regional und Wohnforschung GEWOS im Kreuzfeuer.
Die Untersuchung war gut
gemeint, doch das,
was von der GEWOS bezweckt wurde, ist auf die vorgesehene Art nicht zu beweisen.
Nun geht aber ein Bauphysikprofessor der Fachhochschule Kassel hin und publiziert bundesweit die im GEWOS-Bericht
enthaltenen Fehler. Mit seiner veröffentlichten Meinung
zeigt er jedoch nur die Untauglichkeit der vom Bundesbauministerium erlassenen Wärmeschutzverordnungen auf.
Er merkt nicht, dass die untersuchten 47 Mehrfamilienhäuser im Mittel nur den Zielwert der Ersten Wärmeschutzverordnung
von 1977 ereichen. Mit einem mittleren gemessenen Heizenergieverbrauch von 150 Kilowattstunden pro Quadratmeter
Wohnfläche und Jahr (kWh/m2a) erreichen sie den vom Gesetzgeber in
der Zweiten Wärmeschutzverordnung von 1982 angestrebten Wert von 110 kWh/m2a bei weitem nicht. Es ist aber hinlänglich bekannt, dass gute Altbauten bis Jahrgang
1930/40 heute im Mittel nur 60 kWh/m2a verbrauchen. Da aber Bauten nach der Zweiten
Wärmeschutzverordnung doppelt bis dreimal so gut gedämmt sind als Altbauten, sollten sie - vorausgesetzt
die vom Bundesbauministerium favorisierte Berechnungs-Theorie stimmt - auch nur die Hälfte, also 30 kWh/m2a, benötigen. Die im GEWOS-Bericht beschriebenen Gebäude verbrauchen
aber nicht 30 sondern 150 kWh/m2a!
Nach meiner Einschätzung verursachen die Meinungen
des Bundesbauministeriums in Deutschland seit 1977 Kosten an Bau- und Energieschäden von mehr als 900 Milliarden
Mark. Dies ist ein ungeheurer Skandal angesichts der leeren Staatskasse.
DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuss: Die Vorsitzende Christa Nickels
53113 Bonn, 11. März 1997
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 157. Sitzung am 20. 02. 1997 nach einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses
96 Sammelübersicht 13/176 (Drucksache 13/6840) 96 folgendes beschlossen:
Die Petition der
Bundesregierung 96 dem Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau) 96 zu überweisen.
Begründung:
Der Petent, ein
Architekt (K.W. Ohrendorf und P. Bossert), beanstandet die von der Bundesregierung aufgrund der Energieeinsparungsgesetze
erlassene Wärmeschutzverordnung vom 16. 08. 1994 (BGBI. I Seite 2121).
Er führt im einzelnen aus, dass die einzelnen Regelungen dieser Rechtsverordnung zu überaus hohen Baukosten
führten, ohne dass ein angemessener Energieeinsparungseffekt erzielt werde. Die berechneten Werte und die
tatsächlichen Werte würden bei weitem nicht übereinstimmen. In der Verordnung werde ausschliesslich
auf den Wärmedurchgangsfaktor (k-Wert) abgestellt, sodass die Bauwirtschaft gezwungen sei, in grossem Ausmasse
teure Dämmstoffe vorzusehen. Sachgerechter wäre es, auch die Speicherfaktoren von Mauerwerk für
Wärme und andere Faktoren zu berücksichtigen. Die früher errichteten Gebäude mit dicken Wänden,
aber ohne Dämmstoffe, hätten teilweise bessere Isoliereigenschaften, als sie bei moderner Bauweise erzielbar
seien. Der Petent schlägt vor, in der Rechtsverordnung lediglich einen Wärmeschutzwert festzulegen und
es den Bauherren zu überlassen, auf welchem technischen Wege diese Ziele erreicht werden können.
Das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Stadtebau stellt demgegenüber fest, dass die geltende
Wärmeschutzverordnung auf der Grundlage intgernational genormter Berechnungsmethoden erarbeitet worden sei.
Die getroffenen Regelungen würden einheitlich im gesamten europäischen Binnenmarkt gelten. Die Überlegungen
und Vorschläge des Petenten würden von keiner andern Seite unterstützt.
Der Petitionsausschuss sieht sich ausserstande, die Vorschläge und Überlegungen des Petenten im Rahmen
des Petitionsverfahrens im einzelnen zu bewerten. Der Petent hat schwierige bautechnische Fragen aufgeworfen, die
nicht von vornherein abwegig erscheinen, die aber letztlich nur von Fachleuten in entsprechend ausgestatteten Instituten
geprüft werden können.
Die Berufung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf international anerkannte
Normen allein ist nicht ausreichend.
Das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau sollte sich im Rahmen einer künftigen
Überarbeitung der geltenden Wärmeschutzverordnung den Überlegungen des Petenten nicht völlig
verschliessen.
Der Petitionsausschuss schlägt daher vor, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau 96 zu überweisen, um sie auf die Anliegen des Petenten aufmerksam
zu machen.
Erwartungsgemäss schlug das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, unter Leitung
von Ministerialdirektor Professor Herbert Ehm den Vorschlag des Petitionsausschusses in den Wind und bastelte die
"dümmste Energieeinsparverordnung" aller Zeiten zusammen.
Nachtrag:
Am 9. März 1998 fragte ich in meinem Brief Frau Christa Nickels, Vorsitzende des Petitionsausschuss im Deutschen
Bundestag, wie man mit demokratischen Mitteln Herrn Professor Ehm dazu bringen könnte, wenigstens das Grundgesetz
der BRD einzuhalten und zu achten. Immerhin beträgt der von ihm mitzuverantwortende Vermögensschaden
für die Bundesrepublik Deutschland im Bereich Bauen + Energie jährlich etwa 50 Milliarden Mark!
Der Petitionsausschuss beantwortete meine Frage am 09. 04. 1998 wie folgt:
Zu Ihren Ausführungen bemerke ich folgendes:
Mit der Überweisung einer Petition an die Bundesregierung, hier: dem Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau will der Deutsche
Bundestag sie auf das Anliegen eines Petenten besonders aufmerksam machen.
Die Bundesregierung ist jedoch nicht verpflichtet, einer Empfehlung des Deutschen Bundestages in einer Petitionsangelegenheit
zu entsprechen.
Anspruch auf eine erneute sachliche Prüfung und Bescheidung desselben Anliegens besteht nicht. Es ist auch
in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes anerkannt, dass ein Petent nach Artikel 17 Grundgesetz nur
einen Anspruch auf eine einmalige Behandlung ein und desselben Anliegens hat.
Dem Deutschen Bundestag ist es auch nicht gestattet, rechtliche Ratschläge zu erteilen.
Ich bitte um Verständnis, Ihnen keine günstigere Nachricht geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Fazit: Die BRD tritt das nächste Jahrtausend mit einer in 20 Jahren erzeugten Schuld an kumulierten Bauschäden-
und Energieschäden in der Höhe von einer Billion D-Mark an, Dank des Bundesministeriums für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau!
Wenn das kein Energie-Faschismus
ist, heisse ich..........? |